Bürgersöhne-Vorstand
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Der Vorstand des Bürgersöhne-Aufzuges besteht aus elf stimmberechtigten Mitgliedern und zwei vom Kommandeur ernannten Adjutanten. Die Amtszeit für einen Vorstandsposten beträgt drei Jahre. Hierbei steht der Kommandeur dem Vorstand als oberstes gewähltes Amt dem Bürgersöhne-Aufzug als 1. Vorsitzender vor. Er wird in seiner Arbeit durch die Adjutanten unterstützt. Der Vertreter des Kommandeurs ist der 1. Kapitän. Der König der Kivelinge bekleidet vor allem ein repräsentatives Amt. Er wird nicht durch die Generalversammlung gewählt, sondern alle drei Jahre zu Pfingsten durch den Schuss auf einen Holzpapageien ermittelt.
Neben den beiden klassischen Ressorts von Schrift- und Rechnungsführer gibt es im Vorstand der Kivelinge noch andere feste Aufgabenfelder. So obliegt dem 2. Kapitän die Organisation und Aufsicht über den Kostümfundus der Kivelinge und der 3. Kapitän zeichnet verantwortlich für alle Belange und Fragen rund um das Kivelingshaus. Außerdem werden - meist insgesamt für einen längeren Zeitraum als drei Jahre - vier Ehrenmitglieder des Bürgersöhne-Aufzuges in den Vorstand gewählt.
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Foto: Markus Kreihe
(c) Bürgersöhne-Aufzug zu Lingen, »Die Kivelinge« e.V.

